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Ursprungsprinzip
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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I. Finanzwissenschaften:
finanzwissenschaftliches Prinzip, um eine regionale Doppelbesteuerung zu vermeiden, wobei die Steuererträge demjenigen Land zufließen, in dem das Steuerobjekt seinen Ursprung (Betriebsstätten, Arbeitgeber) hat (Quellenstaatprinzip).
Gegensatz: Wohnsitzprinzip.
Anders: Ursprungslandprinzip, Herkunftsprinzip.
Vgl. auch Internationales Steuerrecht (IStR).
II. Umwelt- und Ressourcenökonomik:
Grundsatz der Ressourcen- und Umweltökonomik, nach der Umweltbeeinträchtigungen an der Stelle zu bekämpfen sind, an der sie auftreten. Das Ursprungsprinzip ist eines der Grundprinzipien der europäischen Umweltpolitik.
Vgl. auch Umweltpolitik; Verursacherprinzip; Vorsorgeprinzip; Gemeinlastprinzip.
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