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Anleihe

Definition: Was ist "Anleihe"?

Anleihen werden von juristischen Personen begeben und unterscheiden sich durch abweichende Konditionen wie verschieden lange Laufzeiten, Emissionswährungen und Verzinsungen. Letztere kann entweder fest, variabel oder strukturiert (abhängig von bestimmten Ereignissen) sein. Ihr Kurs wird in Prozent des Nominalwertes angegeben.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schuldverschreibung, Obligation, Bond.

    1. Begriff: Als Anleihen werden Effekten bezeichnet die Gläubigerrechte, bes. das Recht auf Verzinsung und das Recht auf Tilgung, verbriefen. Die Begebung erfolgt i.d.R. zur langfristigen Fremdkapitalaufnahme in größerem Umfang am in- und ausländischen Kapitalmarkt.

    2. Ausstattung: a) Verzinsung: Anleihen sind i.d.R. festverzinslich, daneben gibt es auch Anleiheformen mit Zinsanpassungen, d.h. mit variabler Verzinsung (Floating Rate Note). Zinszahlungen erfolgen jährlich. Durch Konvertierung können über dem Marktzins verzinste Anleihen in niedriger verzinsliche umgewandelt werden. Wesentlich für den Platzierungserfolg einer Anleihe ist nicht die Nominal-, sondern die Effektivverzinsung.

    b) Laufzeit und Tilgung: Die Laufzeit beträgt fünf bis dreißig Jahre, in Hochzinsperioden auch darunter. Die Schuldner behalten sich i.d.R. das Recht auf Kündigung vor (meist nach Ablauf einer Sperrfrist). Bei Tilgungsanleihen erfolgt entweder die Gesamtrückzahlung am Ende der Laufzeit oder eine Rückzahlung in Teilabschnitten für einzelne Anleiheserien nach festem Plan oder durch Auslosung. Die Tilgung kann auch durch freihändigen Rückkauf durch den Emittenten erfolgen.

    c) Emissions- und Rückzahlungskurs: In Deutschland werden Anleihen meist mit Disagio emittiert. Die Rückzahlung erfolgt i.d.R. zum Nennwert, selten über pari.

    d) Stückelung: Die kleinste Stückelung liegt bei 0,01 Euro. Stücke sind üblicherweise mit Zinsscheinen und Erneuerungsschein ausgestattet. Heute werden fast nur noch Sammelurkunden ausgestellt und effektive Stücke nicht mehr ausgeliefert.

    3. Emission: Die Emission bei Bundesanleihen erfolgt i.d.R. über die Deutsche Bundesbank (Bietergruppe Bundesemission) im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (s. Deutsche Finanzagentur).

    4. Arten: a) Anleihen der öffentlichen Hand: Bund, Länder, Kommunen sowie Sondervermögen des Bundes geben zur Haushaltsfinanzierung Anleihen aus. Staatsanleihen sind fast immer festverzinsliche Inhaberschuldverschreibungen. Typische Arten sind Bundesobligationen, Bundesanleihen, Bundesschatzanweisungen (Schatzanweisungen), Finanzierungsschätze des Bundes, Bundesschatzbriefe.

    b) Schuldverschreibungen der Kreditinstitute: Dazu gehören Pfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe (Kommunalobligationen), die bes. besichert sind; Schuldverschreibungen von Kreditinstituten mit Sonderaufgaben (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) sowie sonstige Bankschuldverschreibungen.

    c) Anleihe der gewerblichen Wirtschaft: Unternehmensanleihen (Industrieobligationen), Gewinnschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Schuldscheindarlehen.

    d) Internationale Anleihen: Der internationale Kapitalmarkt ist durch eine Vielzahl von innovativen Anleihetypen gekennzeichnet: Zerobond (Null-Coupon-Anleihe), Floating Rate Note (FRN), Eurobond, Doppelwährungsanleihe, Auslandsanleihe, Junk Bond.

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