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Bundesschatzbrief

Definition: Was ist "Bundesschatzbrief"?

Festverzinsliche Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland, die nicht zu den Effekten zählen, da eine Börseneinführung nicht erfolgt.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Charakterisierung: a) Begriff: Von der Bundesrepublik Deutschland als Daueremission zur Finanzierung öffentlicher Investitionen und zur Förderung der Eigentums- und Vermögensbildung aller Bevölkerungsschichten bis 31.12.2012 begebene Schuldbuchforderung (Wertrecht).
    b) Ausstattung: Mindestanlage 50 Euro, Erwerb und Rückzahlung in Höhe des Nominalbetrages.
    c) Arten:
    (1) Typ A: Laufzeit sechs Jahre, Zahlung der Zinsen jährlich nachträglich, Rückzahlung des Nennwerts. Auf Wunsch Wiederanlage der Zinsen in neue Bundesschatzbriefe möglich.
    (2) Typ B: Laufzeit sieben Jahre, Zahlung der Zinsen mit Zinseszinsen bei Rückzahlung. Angesammelte Zinsen plus Nennwert ergeben den Rückzahlungswert.

    2. Käufer: Bundesschatzbriefe können nur von natürlichen Personen und von Einrichtungen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, erworben werden, nicht von Gebietsfremden (ausgenommen gebietsfremde dt. Staatsangehörige).

    3. Übertragbarkeit: Jederzeit auf erwerbsberechtigte Dritte. Der Käufer hat die Wahl zwischen der Gutschrift auf seinem Depotkonto bei einem Kreditinstitut oder der Eintragung auf seinen Namen im Bundesschuldbuch. Bundesschatzbriefe sind mündelsicher (Mündelsicherheit).

    4. Verzinsung: Feste jährliche Zinssätze, die im Zeitablauf ansteigen. Die Zinsen aus Bundesschatzbriefen Typ B, die nach dem 31.12.1988 erworben sind, fließen dem Schatzbriefgläubiger bei Endfälligkeit oder bei Rückgabe an die Bundesrepublik Deutschland-Finanzagentur GmbH zu. Die Konditionen orientieren sich am Kapitalmarkt. Der gestaffelte Zins soll einen Anreiz zur längerfristigen Anlage bilden.

    5. Vorzeitige Rückgabe: Nach Ablauf einer Sperrfrist von einem Jahr (gerechnet auf den ersten Verkaufstag einer Ausgabe) können innerhalb von 30 Zinstagen bis zu höchstens 5.000 Euro vorzeitig zurückgegeben werden (bei Gemeinschaftsdepots je Depotbeteiligten). Eine vorzeitige Kündigung durch den Bund ist ausgeschlossen. Aufgrund des Gläubigerrückgaberechts, des gestaffelten Zinses und des Verzichts auf ein Schuldnerkündigungsrecht ergeben sich bei steigenden Kapitalmarktzinsen Rückgaberisiken für den Bund. Über Rückzahlungen und Emissionen von Bundesschatzbriefen unterrichtet der elektronische Bundesanzeiger.

    6. Abschaffung: Um die Kreitaufnahme des Bundes möglichst kostengünstig zu gestalten, hat das Bundesministerium der Finanzen entschieden, ab 2013 keine reinen Privatkundenprodukte mehr aufzulegen und zu vertreiben. Dies betrifft neben Bundesschatzbriefen auch Finanzierungsschätze. Bestände werden jedoch bis zum Laufzeitende gebührenfrei auf dem Einzelschuldbuchkonto fortgeführt.

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