Direkt zum Inhalt

Eigengeschäft

Definition: Was ist "Eigengeschäft"?

Geschäft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Propergeschäft. 1. Begriff: Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, z.B. bei Importen; getätigt von Einkaufskontoren des Großhandels, von Zentralen kooperativer Gruppen (kooperative Gruppen des Handels) oder Filialunternehmungen. Der Warenstrom wird als Lagergeschäft oder Streckengeschäft abgewickelt.

    2. Funktionsweise: Die einkaufende Organisation trägt das volle Absatzrisiko; bei Handelskooperationen sind Verhandlungen mit ihren Mitgliedern über Abnahmemengen und Preise erforderlich. Zentralen von Filialunternehmungen können die eingekauften Waren auf die Filialen verteilen und deren Verkauf mittels zentralen Handelsmarketings fördern.

    Gegensatz: Fremdgeschäft.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com