Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Einkaufskontor vom 17.09.2009 - 13:25

Einkaufskontor

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Horizontale Kooperation zwischen selbstständigen Großhandelsunternehmungen zum Zweck des gemeinsamen Warenbezugs. Hauptziel ist die Senkung der Einstandspreise durch Mengenbündelung (Mengenrabatt) und Rationalisierung der Beschaffungstätigkeiten.

    2. Aufgaben:
    (1) Bei der Geschäftsanbahnung: Abhaltung von Mustermessen sowie Information der Mitglieder über das Warenangebot mittels Rundschreiben oder Ordersätzen.
    (2) Bei der Geschäftsabwicklung: Zentralregulierungsgeschäfte, Delkrederegeschäfte, Abschlussgeschäfte, Eigengeschäfte.
    (3) Schulung, Beratung der Mitglieder.

    3. Leistungen der Kontormitglieder: Möglichst hohe Einkaufskonzentration, die wegen der fehlenden Bezugsverpflichtungen sowie der üblichen Doppel- bzw. Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen Einkaufskontoren nur schwer zu erreichen ist; aktive Förderung des Verkaufs der über das Kontor bezogenen Produkte; Ausbau eines leistungsfähigen Vertriebsstellennetzes.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com