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Revision von Einkaufskontor vom 02.12.2009 - 15:23

Einkaufskontor

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    1. Begriff: Horizontale Kooperation zwischen selbstständigen Großhandelsunternehmungen zum Zweck des gemeinsamen Warenbezugs. Hauptziel ist die Senkung der Einstandspreise durch Mengenbündelung (Mengenrabatt) und Rationalisierung der Beschaffungstätigkeiten.

    2. Aufgaben:
    (1) Bei der Geschäftsanbahnung: Abhaltung von Mustermessen sowie Information der Mitglieder über das Warenangebot mittels Rundschreiben oder Ordersätzen.
    (2) Bei der Geschäftsabwicklung: Zentralregulierungsgeschäfte, Delkrederegeschäfte, Abschlussgeschäfte, Eigengeschäfte.
    (3) Schulung, Beratung der Mitglieder.

    3. Leistungen der Kontormitglieder: Möglichst hohe Einkaufskonzentration, die wegen der fehlenden Bezugsverpflichtungen sowie der üblichen Doppel- bzw. Mehrfachmitgliedschaft in verschiedenen Einkaufskontoren nur schwer zu erreichen ist; aktive Förderung des Verkaufs der über das Kontor bezogenen Produkte; Ausbau eines leistungsfähigen Vertriebsstellennetzes.

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