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Entscheidungsregeln
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Kriterien zur Auswahl der Entscheidung des Entscheidungsträgers zwecks Erreichung seiner Ziele: Vorschriften, die in jeder Entscheidungssituation bei hinreichend gegebenen Bedingungen (i.d.R. Vorliegen einer Entscheidungsmatrix) eindeutig festlegen, welche Aktion bei gegebenen Ergebnissen bzw. Nutzenwerten aus der Menge verfügbarer Aktionen auszuwählen ist.
2. Einteilung nach dem Sicherheitsgrad der Informationen über die Umweltzustände: a) Entscheidungsregeln bei Sicherheit: Die Umweltzustände sind bekannt (lineare Optimierung); auch als „unechte” Entscheidung bezeichnet.
b) Entscheidungsregeln bei Risiko: Den Umweltzuständen zi können Wahrscheinlichkeitsmaße pi zugeordnet werden (Bayes-Regel, Bernoulli-Prinzip).
c) Entscheidungsregeln bei Unsicherheit: Wahrscheinlichkeitsmaße pi sind nicht bekannt (Minimax-Regel, Maximax-Regel, Hurwicz-Regel, Laplace-Regel, Savage-Niehans-Regel); von geringer praktischer Relevanz im ökonomischen Anwendungsbereich, da sie i.d.R. vorhandene Informationen der Entscheidungsträger über die Eintreffwahrscheinlichkeit der Umweltzustände nicht berücksichtigen, aber von größerer Bedeutung in der Spieltheorie.
Vgl. auch lexikographische Auswahlregel.
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