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Erfolgsbeteiligung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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individual- oder kollektivvertragliche Vereinbarung eines Arbeitgebers mit seinen Mitarbeitern, die additiv zum vertraglich oder tarifvertraglich festgesetzten Lohn regelmäßig einen Anteil am Erfolg des Unternehmens gewährt. Neben der Einkommenswirkung für den Mitarbeiter verfolgt die Erfolgsbeteiligung gesellschaftspolitische, sozialpolitische, personalpolitische, steuer- bzw. finanzierungspolitische Ziele für das Unternehmen. Erfolgsbeteiligung kann orientiert sein am erzielten Gewinn (Gewinnbeteiligung), am Ertrag (Ertragsbeteiligung) oder an der Leistung (Leistungsbeteiligung). Zu welcher Form eine Erfolgsbeteiligung erfolgt, ist abhängig von der Rechtsform sowie vertraglichen Abmachungen zwischen den Partnern.
Vgl. auch materielle Mitarbeiterbeteiligung; Entgeldpolitik.
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