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EuGH

Definition: Was ist "EuGH"?
Abk. für Europäischer Gerichtshof. Judikative der EU, Sitz in Luxemburg.

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    Abk. für Europäischer Gerichtshof. 1. Überblick: Judikative der EU (Art. 220 - 245 EGV, Art. 251 - 281 AEUV, Art. 136 EAGV), Sitz in Luxemburg.

    2. Mitglieder: Die Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für eine sechsjährige Amtszeit ernannt. Die Richter wählen aus ihrer Mitte den Gerichtspräsidenten für eine Dauer von drei Jahren. Aufgabe der Generalanwälte, die richterliche Unabhängigkeit genießen, ist es, durch die Stellung von Schlussanträgen der Rechtsfindung des EuGH zu dienen.

    3. Der EuGH hat die generelle Aufgabe, bei der Anwendung und Auslegung des Gemeinschaftsrechts und der von der Gemeinschaft abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge die Wahrung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten.

    Der EuGH ist in erster Linie Verfassungsgericht (Auslegung und Anwendung des Primärrechts; Überprüfung der Vereinbarkeit des sekundären Gemeinschaftsrechts mit dem Primärrecht). Der Gerichtshof hat ferner verwaltungsgerichtliche Zuständigkeiten (Klagen von natürlichen und juristischen Personen gegen Maßnahmen der EU: Nichtigkeitsklagen, Untätigkeitsklagen).

    Weitere Aufgabenbereiche: Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Europäischen Gerichts Erster Instanz (EuG); Erstellung von Gutachten für den Rat der Europäischen Union (ehem. Ministerrat) und die Europäische Kommission (vgl. Art. 228 EGV, Art. 260 AEUV). Neben der Kontrolle der Vereinbarkeit der Rechtsakte der EU mit dem Gemeinschaftsrecht ist der EuGH (nach der Zahl der zu behandelnden Verfahren) überwiegend damit befasst, den Ersuchen mitgliedsstaatlicher Gerichte nach sog. Vorabentscheidungen (d.h. der Klärung bestimmter, für die Entscheidung eines nationalen Gerichts relevanter gemeinschaftsrechtlicher Fragen) nachzukommen.

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