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Folgesteuern

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Steuern, durch die Steuervermeidungswirkungen erfasst und verhindert werden sollen, z.B. Schenkungsteuer (Folge der Erbschaftsteuer).

    Vgl. auch Surrogatsteuer.

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    Mindmap "Folgesteuern"

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