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Fremdkapital
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Kreditkapital, Schulden. 1. Begriff: Bezeichnung für die in der Bilanz ausgewiesenen Schulden der Unternehmung (Verbindlichkeiten und Rückstellungen), die rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind.
Gegensatz: Eigenkapital.
2. Ausweis: a) Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben ihr Fremdkapital gesondert auszuweisen und hinreichend (Mindestgliederung „Verbindlichkeiten” und „Rückstellungen”) aufzugliedern (§ 247 I HGB).
b) Für Kapitalgesellschaften besteht eine detaillierte Aufgliederungspflicht (§ 266 III HGB).
Vgl. auch Verbindlichkeiten, Verbindlichkeitenspiegel.
3. Wirtschaftliche Bedeutung: Fremdkapital dient der Finanzierung des Unternehmensvermögens. Der Fremdkapitalgeber ist an der Unternehmung nicht beteiligt, er ist Gläubiger (vgl. jedoch Wandelschuldverschreibungen), der einen Anspruch auf Rück- bzw. Auszahlung (Tilgung) und ggf. Zinszahlung hat. Das Fremdkapital wird der Unternehmung durch den Fremdkapitalgeber langfristig (Anleihen, Hypotheken etc.) bzw. mittel- oder kurzfristig zur Verfügung gestellt oder entsteht aus dem Umsatzprozess (z.B. Verpflichtungen aus Ertragsteuern, Provisionsverpflichtungen u.Ä.).
Zur Substitution von Fremdkapital durch Leihe oder Miete von Sachwerten vgl. Leasing.
4. Beurteilung: Fremdfinanzierung, Finanzierungsgrundsätze, Finanzierungsregeln
5. Steuerliche Behandlung: Schulden.
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