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Gemeindesteuern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kommunalsteuern. 1. Gemeindesteuern i.e.S. (Gemeindeertragsteuern): Steuern, deren Aufkommen allein den Gemeinden zufließt (Steuerertragshoheit).

    Wichtigste Arten: Gewerbesteuer (Gemeinden haben Ertragshoheit, müssen aber einen Teil als Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder abführen), Grundsteuer, Grunderwerbsteuer sowie kleinere „eigene” Steuern wie Hundesteuer, Getränkesteuer, Jagdsteuer und Vergnügungsteuer. Diese stehen den Gemeinden gemäß Art. 106 VI GG zu.

    2. Gemeindesteuern i.w.S.: Gesamtheit der den Gemeinden zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen, die aus den Gemeindesteuern i.e.S. und dem Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern (Steuerverbund) besteht.

    3. Beschränkungen und Ordnungsprinzipien der Erhebung von Gemeindesteuern, Kriterien einer optimalen Ausgestaltung der Gemeindesteuern: Gemeindesteuersystem.

    Vgl. auch Bundessteuern, Landessteuern, Gemeinschaftsteuern.

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