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Generalzolldirektion

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    oberste nationale Zollbehörde. Die Generalzolldirektionen wird in vielen Staaten als oberste nationale Zollbehörde unterhalb des nationalen Finanzministeriums geführt, z. B. in Frankreich, Schweden, Rumänien, Türkei, Albanien und Israel.

    Situation in Deutschland: In Deutschland hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) entschieden, eine Generalzolldirektion (GZD) als oberste Zollbehörde mit Wirkung vom 1.1.2016 zu gründen. Bislang im BMF angesiedelte Aufgaben wurden abgeschichtet, die bisherigen Mittelbehörden, die fünf Bundesfinanzdirektionen (BFD), wurden aufgelöst und in die neue Generalzolldirektion überführt. Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) und das Zollkriminalamt (ZKA) sind ebenso in der GZD aufgegangen. Die GZD hat den Status einer Bundesoberbehörde. Der zentrale Sitz der Generalzolldirektion ist Bonn, wobei verschiedene Dienstsitze an den bisherigen Standorten der BFDen und des BWZ erhalten bleiben. Die GZD gliedert sich in zwei Zentraldirektionen und zunächst sieben (seit 2021 acht, seit 2023 neun) Fachdirektionen. Eine entsprechende Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) ist im November 2015 beschlossen worden (mit späteren Änderungen). Ziel der erneuten Strukturreform war eine Effizienzsteigerung und Stärkung der Ortsebene. Die Mittelbehörden in der Zollverwaltung wurden aufgegeben. Mit Wirkung vom 1.5.2021 wurde die Financial Intelligence Unit (FIU) - die sog. Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - als Direktion X aus der Direktion VIII ausgegliedert. Am 25.8.2022 hat Bundesfinanzminister Christian Linder angekündigt, die FIU aus der Generalzolldirektion auszugliedern und als eigenständige Oberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums zu gründen (sog. Bundesamt für die Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF)) - ein Kabinettsentwurf liegt seit Oktober 2023 vor. Mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (BGBl. I 2022, 2606) wurde mit Wirkung vom 1.1.2023 eine neue Fachdirektion (Direktion XI) mit der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung geschaffen. Sowohl die FIU als auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung werden voraussichtlich im Jahr 2025 in das neu gegründete BBF überführt - die GZD wird dann wieder auf neun Direktionen reduziert werden.
    Mit Wirkung vom 15.1.2024 wird die Dirketion Digitales (Direktion VI) mit Sitz in Nürnberg geschaffen.
    Die bisherige Direktion VI (Besonderes Zollrecht) wird mit der Direktion V (Zollrecht) zusammengelegt.

    Hintergrund: In Deutschland gab es traditionell einen dreistufigen Verwaltungsaufbau der Zollverwaltung. Hauptzollamt, Zollfahndungsamt (örtliche Behörde), Bundesfinanzdirektion, Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ), Zollkriminalamt (ZKA) (Mittelbehörde), Bundesministerium der Finanzen (oberste Behördenebene). Zuvor (bis 2008) waren die Oberfinanzdirektionen die gemeinsamen Mittelbehörden der Finanzverwaltung der Länder und des Bundes.

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