Oberfinanzdirektion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die Mittelbehörde der Finanzverwaltung des Landes für ihren Bezirk (§§ 1, 2, 2a, 8a FVG), soweit sie eingerichtet ist. OFDen gab es fast in jedem Bundesland. Nach Trennung der Doppelbehörde von der Bundesabteilung (OFDen bestanden aus einer Steuer- und einer Zollabteilung) wurden in vielen Bundesländern die OFDen aufgelöst (Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen). 2015 bestehen OFDen nur noch in Baden-Württemberg, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen.
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