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Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

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    i.d.F. vom 9.5.1975 (BGBl I 1077) m.spät.Änd.

    Inhalt: Organisation und Zusammensetzung der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wie Amtsgericht, Schöffengericht, Familiengericht, Landgericht, Kammer für Handelssachen, Oberlandesgericht (OLG), Bundesgerichtshof (BGH); ferner die Bestimmungen über Staatsanwaltschaft, den Gerichtsvollzieher, Rechtshilfe, Öffentlichkeit der Verhandlung, Beratung und Abstimmung bei den Gerichten.

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