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Revision von Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) vom 17.09.2009 - 13:31

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

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    Abk. GRV; 1. Begriff: Zweig der deutschen Sozialversicherung, durch den Versicherte im Alter versorgt werden und das Lebenserwartungsrisiko abgesichert wird. Zentrale Aufgaben sind der Ersatz entfallender Arbeitseinkommen (Lebensstandardsicherung) sowie die Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit Versicherter (Rehabilitation).

    2. Merkmale: Die GRV finanziert sich aus Beiträgen der Versicherten (Arbeitnehmeranteil, Arbeitgeberanteil), Bundeszuschüssen sowie Beiträgen der Träger von Lohnersatzleistungen (z.B. Kranken-, Unterhalts- oder Arbeitslosengeld I), die für die Empfänger von Lohnersatzleistungen die Rentenversicherungsbeiträge ganz oder zur Hälfte übernehmen. Geregelt im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - gesetzliche Rentenversicherung - i.d.F. vom 19.2.2002 (BGBl I 754, 1404, 3384) m. spät. Änd.

    Vgl. auch Rentenversicherung, Altersrente.

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