Arbeitnehmeranteil
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Teil des Beitrags zur Sozialversicherung, der - i.d.R. neben dem Arbeitgeberanteil - vom Arbeitnehmer zu tragen ist. Der Arbeitnehmeranteil ist vom Arbeitgeber bei der Entgeltzahlung einzubehalten und an die Einzugsstellen abzuführen. Nur der Arbeitgeber ist gegenüber dem jeweiligen Versicherungsträger Schuldner des gesamten Beitrags.
Rückwirkend kann der Arbeitnehmeranteil nur abgezogen werden, wenn den Arbeitgeber am Unterbleiben des Abzugs kein Verschulden trifft.
In Ausnahmefällen trägt der Arbeitgeber den gesamten Beitrag, vgl. Arbeitgeberanteil.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft
Arbeitsentgelt
Arbeitslose
Arbeitsplatz
Aussteuerung
Bruttoarbeitsentgelt
Entgelt
Erwerbsminderung
Invalidität
Jugendhilfe
Krankenversicherung
Krankheit
Sozialdaten
Sozialleistungen
Sozialversicherung
Unfallversicherung
Versicherungspflicht
Versicherungsprinzip
berufliche Fortbildung
Äquivalenzprinzip
eingehend
Arbeitnehmeranteil
ausgehend
eingehend
Arbeitnehmeranteil
ausgehend