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Institutionelle Perspektive des Personalmanagements

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Grundlegende Gedanken: Die institutionelle Perspektive des Personalmanagements adressiert die Träger bzw.  die Personenkreise, die in Organisationen mit der Personalarbeit befasst sind. In der Regel sind dies die Geschäftsleitung/das Top-Management, die Führungskräfte im Allgemeinen, die Mitarbeiter der Personalabteilung, der Betriebsrat und betriebliche Stellen mit Sonderfunktionen, wie etwa der Betriebs-/Werksarzt, die Betriebliche Sozialberatung, die Ausbildungsbeauftragten, die betrieblichen Beauftragten im Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht, oder der Datenschutzbeauftragte. Diese Personenkreise können als direkte Träger der Personalmanagementfunktion in Betrieben bezeichnet werden.

    2. Outsourcing  der Personalarbeit: Mit Blick auf die indirekten Träger der Personalmanagementfunktion ist seit längerem der Trend feststellbar, Teilaktivitäten der betrieblichen Personalarbeit an unternehmensexterne Dienstleister auszulagern. Das Outsourcing  der Personalarbeit erstreckt sich dabei auf Aufgabenfelder wie etwa arbeitsrechtliche Fragestellungen, Payroll, Recruiting, betriebliche Sozial- und Beratungsleistungen für Mitarbeiter und Weiterbildung. Weiterhin  öffnen sich die Organisationen  vermehrt für die Zusammenarbeit mit unternehmensexternen Experten/Beratern, die diese bei der Entwicklung und Implementierung von Personalmanagement-Konzepten, wie etwa Strategische Personalplanung, Talentmanagement oder Exzellenz in der Personalfunktion und generell bei Veränderungs-/Transformationsprozessen begleiten.

    3. Unternehmensexterne Beratungs- und Networking-Angebote: Daneben nutzen Geschäftsführung, Führungskräfte und die Personalabteilung bei konzeptionellen und operativen Fragestellungen zur Personalarbeit auch die unternehmensexternen Beratungs- und Networking-Angebote u.a. von Kammern, Berufs- und Unternehmerverbänden und von Arbeitsgemeinschaften – wie der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft (AGP). Als berufsständische Vereinigungen  der  Personaler sind in diesem Zusammenhang besonders zu erwähnen die Deutsche Gesellschaft für Personalführung (DGFP) e.V.  und der Bundesverband der Personalmanager (BPM). Unternehmensexterne Ansprechpartner der Betriebs-/Personalräte sind u.a. die Gewerkschaften und Betriebs-/Personalratsverbände.

    4. Weitere indirekte Träger: Mit Blick auf die  betrieblichen Sonderfunktionen sind die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V., oder der Bundesfachverband Betriebliche Sozialarbeit e.V. zu erwähnen. Als weitere indirekte Träger der Personalmanagementfunktion in Organisationen können die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungen, die Arbeitsämter und die Bundesagentur für Arbeit und die Aufsichtsbehörden, wie beispielsweise der Zoll, die Landesbeauftragten für Datenschutz und die Gewerbeaufsichten angesehen werden. Über ihre Durchführungsverordnungen, Sanktionsrechte, aber auch über ihre Beratungsangebote nehmen sie Einfluss auf die Ausgestaltung der betrieblichen Personalmanagementfunktion.

    Abb.1: Zentrale Träger der Personalmanagementfunktion

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