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Internetkriminalität

Definition: Was ist "Internetkriminalität"?

Der Begriff der Kriminalität (lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen) orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition einer Straftat. Während sich eine Straftat oder der materielle Verbrechensbegriff eher am individuellen Verhalten misst, werden mit „Kriminalität“ die Straftaten als Gesamtphänomen (Makrophänomen) bezeichnet. Internetkriminalität umfasst Straftaten, die auf dem Internet basieren oder mithilfe von Techniken des Internets geschehen.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Der Begriff der Kriminalität (lat. crimen: Beschuldigung, Anklage, Schuld, Verbrechen) orientiert sich im Wesentlichen an der juristischen Definition einer Straftat. Während sich eine Straftat oder der materielle Verbrechensbegriff eher am individuellen Verhalten misst, werden mit „Kriminalität“ die Straftaten als Gesamtphänomen (Makrophänomen) bezeichnet. Internetkriminalität umfasst Straftaten, die auf dem Internet basieren oder mithilfe von Techniken des Internets geschehen. Der Begriff ist abzugrenzen von der Computerkriminalität, bei der der Computer ohne Internetnutzung als Tatwaffe eingesetzt wird.

    2. Erscheinungsformen: Die Erscheinungsformen der Internetkriminalität sind sehr vielfältig und umfassen z.B. Internetbetrug, Ausspähen von Daten, Identitätsdiebstahl, Urheberrechtsverletzung oder Cyber-Terrorismus. In Deutschland entfällt laut Bundeskriminalamt (BKA) der Hauptanteil (rund 80 Prozent) auf Betrugsdelikte, wobei der Warenkreditbetrug an der Spitze stand. Dazu kommen Fälle der sog. IuK-Kriminalität (d.h. Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechniken; hier ist Phishing der Schwerpunkt). Das BKA erfasst unter dieser Rubrik Computerbetrug, der Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten, die Fälschung beweiserheblicher Daten und Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung, Datenveränderung und Computersabotage sowie das Ausspähen von Daten. Der Übergang zu Methoden und Verfahren des sog. Cyberwar („Netzkrieg“) ist fließend; im Einzelfall ist nicht immer klar, ob ein Angriff im Netz kriminellen Zielen dient oder militärische bzw. politische Absichten verfolgt. Die „Malware-Industrie“ (Malware) wird immer professioneller, und Attacken auf die Rechner und Rechnernetze werden immer ausgefeilter.

    3. Umfang der Gefahr: Nach einer BITKOM-Studie sind bis Mitte 2008 fast vier Mio. Deutsche schon einmal Opfer von Computer- oder Internetkriminalität geworden. 7Prozent aller Computernutzer ab 14 Jahren sind bereits u.a. durch einen Virus, bei Onlineauktionen oder durch Datenmissbrauch beim Onlinebanking finanziell geschädigt worden. Ein Problem ist aber auch das geringe Risikobewusstsein vieler Nutzer. In seinem auf der CeBIT vorgestellten Bericht zur IT-Sicherheit in Deutschland 2009 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Situation als ernst eingeschätzt. Der unbesorgte Umgang mit Daten in den sog. „Mitmach“-Anwendungen des Internets, v.a. in den immer beliebter werdenden sozialen Netzwerken, akzentuiert das Problem weiter. Bedenkenlos geben Anwender in ihren Benutzerprofilen im Netz oft detailliert über ihre Person Auskunft. Solche Angaben sind aber praktisch für jedermann zugänglich.

    Vgl. auch Cybercrime.

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