Direkt zum Inhalt

Kommunalwirtschaftsrecht

Definition: Was ist "Kommunalwirtschaftsrecht"?

Alle Rechtsnormen, die die Beteiligung der Gemeinden am Wirtschaftsleben zu einem öffentlichen Zweck gewährleisten und rechtlich ausgestalten.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Das Gemeinde- bzw. Kommunalwirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die die Beteiligung der Gemeinden am Wirtschaftsleben zu einem öffentlichen Zweck gewährleisten und rechtlich ausgestalten.

    2. Merkmale: Das Gemeindewirtschaftsrecht gilt für und zwischen Gemeinden, im Verhältnis zum Bund, zur EU und zum Bürger.
    a) Auf europäischer Ebene: Das Gemeindewirtschaftsrecht wird auf europäischer Ebene gewährleistet durch den EUV (Art.4,5) und Art. 106 Abs. 2 S.1 AEUV. Die Art und Weise der Betätigung von Gemeinden ist kaum geregelt außer bzgl. des Beihilferechts (Beihilfe steht kommunalen Unternehmen nur im Ausnahmefall zu, Art 107, 108 AEUV). Eine Beschränkung erfolgt durch die europäischen Grundfreiheiten, da die Gemeinde eine unionsrechtliche  Untereinheit des jeweiligen Mitgliedstaates ist, sowie durch das Wettbewerbsrecht der Art. 101, 102 AEUV, und durch das Vergaberecht.
    b) Auf Bundesebene: In Deutschland wird die kommunale Betätigung v.a. durch das Recht zur Selbstverwaltung gem. Art. 28 II GG gewährleistet. Umstritten ist die Frage, ob kommunale  Unternehmen grundrechtsfähig sind. Nach dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sind sie es nur dann, wenn sie sich nicht überwiegend in öffentlicher Hand befinden. Jedenfalls kann die kommunale Tätigkeit durch die Grundrechte beschränkt werden, sowie durch das Wettbewerbs- und das Vergaberecht.
    c) Auf Landesebene: Durch Landesrecht regeln die Bundesländer die wirtschaftliche Betätigung der kommunalen Ebene (mit der Ausnahme der Stadtstaaten und der Rückausnahme von Bremerhaven). Die entsprechenden Gesetze der Bundesländer werden typischerweise als Gemeindeordnung oder Kommunalverfassungsgesetz bezeichnet.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com