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Koordination
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Inhaltsverzeichnis
Organisation
1. Begriff: Anlass zu Koordination besteht, wenn zwischen den arbeitsteiligen (Arbeitsteilung) Handlungen der organisatorischen Einheiten Interdependenzen existieren.
2. Aufgaben: a) Koordination löst Verteilungskonflikte.
b) Koordination trägt dazu bei, dass die Arbeitsabläufe so gestaltet werden, dass Doppelarbeit vermieden wird und sich eine optimale Reihenfolge realisieren lässt.
c) Koordination führt dazu, dass die Unternehmensziele stets bewusst gemacht, in der täglichen Arbeit einheitlich angewandt und ggf. auf Verbesserungs- und Änderungsmöglichkeiten hin überprüft werden.
d) Koordination gleicht Wissens- und Wahrnehmungsunterschiede unter den Organisationsmitgliedern aus.
3. Grenzen: Der Einsatz von Koordinationsinstrumenten verursacht Kosten (Abstimmungskosten) und Demotivationseffekte. Ein Verzicht auf Koordination hingegen verursacht Autonomiekosten. Im Hinblick auf die organisatorische Effizienz stellt sich somit die Frage nach dem optimalen Koordinationsgrad.
Volkswirtschaft
1. Begriff: Abstimmung von Wirtschaftsplänen in einer arbeitsteiligen Wirtschaft. Realgüterwirtschaftlich betrachtet besteht ein Koordinationsbedarf hinsichtlich
(1) der Konsumpläne der Haushalte und der Produktionspläne der Unternehmen sowie
(2) der Produktionspläne der Unternehmen, die untereinander in Zulieferbeziehungen stehen.
2. Arten: a) Marktmäßige Koordination (Ex-Post-Koordination): Die bei juristischer (Vertragsfreiheit, Privatautonomie, § 311 BGB) und planerischer Selbstständigkeit gefassten Wirtschaftspläne werden schrittweise einander angepasst, wobei divergierende Wirtschaftspläne Preisbewegungen auslösen und auf die Wirtschaftspläne korrigierend zurückwirken. Eine Koordination ergibt sich allmählich nach Ablauf einiger Perioden. Überwiegendes Koordinationsprinzip in der Marktwirtschaft.
b) Zentralplanmäßige Koordination (Ex-Ante-Koordination): Die Abstimmung der Wirtschaftspläne erfolgt vor ihrer späteren Durchführung. Eine Koordinationsinstanz erarbeitet, ausgehend von einer wirtschaftlichen Zielsetzung, die Leistungsbeiträge der beteiligten Wirtschaftseinheiten und weist sie als verbindliche Planvorgaben zu. Die Koordination ist bei der Planausführung ohne spätere Korrekturnotwendigkeiten somit gewährleistet. Überwiegendes Koordinationsprinzip in der Zentralverwaltungswirtschaft und in der Organisation.
Außenwirtschaft
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