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Leistungsstörungen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Umstände, welche nach der Terminologie der Schuldrechtsreform die Leistung innerhalb eines Schuldverhältnisses hindern oder beeinträchtigen. Leistungsstörungen bestehen in
(1) Nichtleistung (Leistungsverzögerung inkl. Schuldnerverzug, Unmöglichkeit),
(2) Annahmeverzug,
(3) Schlechtleistung.
Anders: Verletzung einer Schutzpflicht.
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