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Leistungsstörungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Umstände, welche nach der Terminologie der Schuldrechtsreform die Leistung innerhalb eines Schuldverhältnisses hindern oder beeinträchtigen. Leistungsstörungen bestehen in
    (1) Nichtleistung (Leistungsverzögerung inkl. Schuldnerverzug, Unmöglichkeit),
    (2) Annahmeverzug,
    (3) Schlechtleistung.

    Anders: Verletzung einer Schutzpflicht.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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