Nichtleistung
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Ausführliche Definition
Fall der Leistungsstörungen.
1. Formen: a) Die Leistung kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von niemandem oder vom Schuldner nicht erbracht werden (Unmöglichkeit).
b) Die Leistung wird verzögert (Leistungsverzögerung).
2. Rechtsfolgen: Unmöglichkeit, Leistungsverzögerung, Schuldnerverzug.
Anders: Schlechtleistung.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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a) Neben den Leistungskondiktionen gibt es als zweite und letzte Gruppe von Bereicherungsansprüchen die Nichtleistungskondiktionen. Wie ihr Name sagt, sind sie zunächst negativ dadurch gekennzeichnet, daß sie keine Leistungskondiktionen sind; sie …
Neben den Leistungskondiktionen gibt es als zweite und letzte Gruppe von Bereicherungsansprüchen die Nichtleistungskondiktionen. Wie ihr Name sagt, sind sie zunächst negativ dadurch gekennzeichnet, daß sie keine Leistungskondiktionen sind; sie …
Neben den Leistungskondiktionen gibt es als zweite und letzte Gruppe von Bereicherungsansprüchen die Nichtleistungskondiktionen. Wie ihr Name sagt, sind sie zunächst negativ dadurch gekennzeichnet, daß sie keine Leistungskondiktionen sind; sie …
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