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Markt
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Inhaltsverzeichnis
Mikroökonomik
1. Begriff: Markt nennt man in funktioneller Hinsicht das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage, durch das sich im Falle eines Tausches Preise bilden. Mindestvoraussetzung für das Entstehen eines Marktes ist eine potenzielle Tauschbeziehung, d.h. abgesehen vom Tauschmittel (in der Regel Geld) mindestens ein Tauschobjekt (knappes Gut), mindestens ein Anbieter und mindestens ein Nachfrager.
2. Arten: a) Ein Markt kann organisiert oder nicht-organisiert sein. Im zuerst genannten Fall liegt ein Markt im institutionellen Sinn vor, auf dem bestimmte festgelegte Regeln gelten; z.B. Wochenmärkte, Jahrmärkte, Auktionen, Ausschreibungen, Börsen. Angebot und Nachfrage werden auch durch Messen und Ausstellungen zusammengeführt.
b) Nach dem Marktzutritt kann in offene, beschränkte und geschlossene Märkte unterschieden werden. Wenn der Zugang zum Markt und der Marktaustritt jederzeit für alle Anbieter offen stehen, herrscht freie Konkurrenz, sonst liegt ein geschlossener Markt vor. Letzterer kann durch staatliche Verfügung entstehen (z.B. früher durch das Postregal, Konzessionen), auf rechtlichen Gründen beruhen (Patent) oder lediglich faktisch (temporär) gegeben sein. Die resultierenden Wirkungen sind jeweils unterschiedlich.
c) Ein Markt ist frei, wenn die Marktpartner ihre Aktionsparameter, bes. den Preis, frei aushandeln bzw. setzen können. Unterliegt der Aktionsparameter behördlichen Eingriffen (z.B. in Form von Fest-, Höchst- oder Mindestpreisen (Preisfunktionen)) so liegt ein regulierter Markt vor.
d) Nach Präferenzen wird folgendermaßen unterschieden: Man nennt einen Markt homogen, wenn das Gut technisch homogen ist und als solches auch von den Nachfragern perzipiert wird. Letzteres bedingt, dass persönliche Präferenzen zwischen Anbietern und Nachfragern fehlen, Transportkosten nicht auftreten, also ein räumlicher Punktmarkt vorliegt, außerdem Angebot und Nachfrage sich auf den gleichen Zeitpunkt beziehen (zeitlicher Punktmarkt). Fehlt eine dieser Voraussetzungen, liegt ein heterogener Markt vor.
Herrscht auf einem homogenen Markt vollständige Markttransparenz und reagieren die Beteiligten auf Marktsignale mit unendlicher Reaktionsgeschwindigkeit, spricht man vom vollkommenen Markt. In allen anderen Fällen handelt es sich um einen unvollkommenen Markt. Auf einem vollkommenen Markt gibt es einen einheitlichen Preis („Gesetz der Unterschiedslosigkeit der Preise” nach Jevons). „Vollkommenheit” ist als Begriff rein analytisch zu verstehen, wird also im normativen Sinn nicht als überlegen bewertet.
3. Marktabgrenzung: Soll ein Markt bestimmt werden, ist eine Marktabgrenzung in sachlicher, persönlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht vorzunehmen, d.h., es ist festzulegen, wer unter diesen Kriterien zu den Anbietern und Nachfragern der zum Markt gehörenden Güter zählen soll. Eine allgemeingültige Marktabgrenzung gibt es nicht, sondern nur im Hinblick auf eine bestimmte Fragestellung bzw. Zwecksetzung. Außerdem ist ein gewisser Grad an „Willkür” nicht vermeidbar.
Ordnungsökonomik
Märkte bzw. Marktwirtschaften werden mit spontanen Ordnungen gleichgesetzt, während Zentralverwaltungswirtschaften mit gesetzten Ordnungen, Organisationen, identifiziert werden. Häufig soll die Überlegenheit von Marktwirtschaften über Zentralverwaltungswirtschaften gezeigt werden. Hayek weist dabei auf Folgendes hin: Eine Marktordnung erhöht die Chancen, über verschiedene Güter zu verfügen in höherem Maße als jede andere uns bekannte Ordnung. Die Überlegenheit werde dadurch erreicht, dass jeder Akteur, während er seinen eigenen Zielen folgt, unbeabsichtigt auch die Ziele anderer Personen fördere. Eine Marktordnung sei ein Positiv-Summen-Spiel, das Anreize enthalte, anderen bei der Befolgung ihrer Ziele dienlich zu sein. Preise nehmen dabei eine zentrale Rolle ein: sie informieren alle Akteure über veränderte Knappheiten, aber auch über veränderte Wertschätzungen und lenken das Verhalten dezentral dahin, dass die dringlichsten Wünsche zuerst befriedigt werden können. Der Wettbewerb kann dabei als Entdeckungsverfahren gedacht werden, das den Beteiligten Wissen über die Wünsche und Fähigkeiten anderer Akteure entdeckt, die ohne seine Nutzung unentdeckt bleiben würden. Bestimmte in der Vergangenheit erzielte Erfolge sind für Gegenwart und Zukunft allerdings bedeutungslos: Pekuniäre Externalitäten sind notwendige Funktionsbedingung einer funktionierenden Marktordnung. Die Sicherung von Einkommenspositionen über staatliche Beihilfen wird von Ordnungsökonomen deshalb abgelehnt. Die abstrakten Regeln, die einer Marktordnung zugrunde liegen, können nur als Chancen interpretiert werden und nicht als Recht auf bestimmte Ergebnisse.Die Notwendigkeit des Staates zur Sicherung der spontanen Ordnung Markt: Traditionell wird von Ordnungsökonomen ein starker Staat gefordert, der die Konzentration von Macht in der Hand einiger weniger Individuen zu verhindern habe. Diese Position ist häufig kritisiert worden, weil sie vernachlässige, dass Vertreter des Staates eine starke Position für eigene Zwecke missbrauchen können. Machtpositionen, die durch das staatliche Gewaltmonopol geschützt werden, seien sogar noch gefährlicher als Macht in der Hand von Privaten.
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