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Markteintrittsschranken
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Marktzutrittsschranken; Nachteile eines neu auf einen Markt eintretenden Unternehmens gegenüber den auf diesem Markt befindlichen Anbietern.
Formen:
(1) absolute Kostenvorteile z.B. aufgrund eines Know-how-Vorsprungs;
(2) Betriebsgrößenvorteile (je größer, desto größer der Marktanteil) aufgrund der Nutzung von Skalenerträgen;
(3) Produktdifferenzierungsvorteile u.U. aufgrund von Konsumentenpräferenzen für eingeführte Produkte (Markentreue, Markenkenntnis).
Strategien zur Überwindung von Markteintrittsschranken: Markteintrittsstrategien.
Wettbewerbsrecht: Durch ein Unternehmen oder einen Unternehmenszusammenschluss entstandene Schranken des Markteintritts in rechtlicher oder tatsächlicher Art sind bei der Prüfung der Marktbeherrschung (Marktmacht) zu berücksichtigen.
Vgl. auch Marktaustrittsschranken, potenzieller Wettbewerb, wirksamer Wettbewerb.
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