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mikroökonomische Theorie der Unternehmung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Gegenstand: Sie dient bes. im neoklassischen Theoriegebäude (neoklassische Theorie der Unternehmung) der deduktiven Ableitung der Branchenangebotsfunktion, die gemeinsam mit der Marktnachfrage unter Annahme vollkommener Konkurrenz den Marktpreis bestimmt. Für diesen Zweck reiche es aus, von einer stilisierten, fiktiven Unternehmung auszugehen, die ohne Organisationsstruktur wie ein Wirtschaftssubjekt das Gewinnmaximierungsziel (Gewinnmaximierung) verfolgt und als Produktionsfunktion konzipiert ist; dies dient dazu, Veränderungen in den Bedingungen in qualitative Voraussagen von Preis- und Mengenänderungen zu transformieren.

    2. Stabilitätsproblem: Unter der Bedingung der vollkommenen Konkurrenz lautet die Gewinnmaximierungsbedingung Grenzkosten gleich Preis. Diese Bedingung ist aber nur dann mit einem stabilen Gleichgewicht vereinbar, wenn die Grenzkosten der einzelnen Unternehmung steigen (Sraffa). Steigende und sinkende Grenzkosten führen jedoch zu Problemen bei der Partialanalyse, die die Unabhängigkeit von Angebots- und Nachfragefunktion sowie die Geltung der Ceteris-Paribus-Bedingung für die anderen Märkte voraussetzt. Dabei sind weit reichende Economies of Scale oder abnehmende Grenzkosten mit der Annahme der vollkommenen Konkurrenz unvereinbar; vorausgesetzt, sie sind nicht branchenintern und unternehmensextern zugleich (Sraffa). Diese Bedingung ist aber nur sehr selten erfüllt, sodass demzufolge die Anwendbarkeit der Marginalanalyse stark eingeschränkt wird. Um die relevanten Fälle, v.a. die der sinkenden Grenzkosten, behandeln zu können, könnte die vollkommene Konkurrenz durch das Monopol ersetzt werden. Dieser Angriff Sraffas auf die Branchenangebotsfunktion und letztlich auf die neoklassische Werttheorie wurde mit der Theorie des unvollkommenen Wettbewerbs (Robinson) bzw. der monopolistischen Konkurrenz (Chamberlin) pariert. Im Kern wird das von Marshall aufgeworfene Problem der Bestimmung des gewinnmaximierenden Angebots durch die Einführung einer fallenden individuellen Preisabsatzfunktion (sie bringt die Nachfragerpräferenzen für den jeweiligen Anbieter zum Ausdruck, sodass ein heterogener Markt unterstellt wird) und die Gewinnmaximierungsbedingung Grenzerlös gleich Grenzkosten gelöst. Offen bleibt das Problem der Bestimmung einer Branchenangebotsfunktion und der dazu erforderlichen Marktabgrenzung sowie der Nachweis der Stabilität des Branchengleichgewichts.

    3. Unternehmungsgrenzen: Grenzen der Unternehmung.

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