Direkt zum Inhalt

Option

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    I. Finanzgeschäft:

    Recht, ein nach Preis oder Menge bestimmtes Vertragsangebot anzunehmen oder abzulehnen. Zu unterscheiden sind Optionen aus Optionsgeschäften, z.B. Devisenoption und Aktienoption, die standardisiert an Terminbörsen oder auch individuell außerbörslich abgeschlossen werden, von Optionen aus Optionsscheinen. Diese gelten rechtlich als Wertpapiere, die das Optionsrecht verbriefen.

    II. Steuerrecht:

    Recht des Unternehmers, die Regelbesteuerung zu wählen. Wegen Optionen bei Steuerbefreiungen vgl. Verzicht auf Steuerbefreiungen; wegen Optionen des Kleinunternehmers vgl. Kleinunternehmer. Auch der nach Pauschsätzen versteuernde Land- und Forstwirt kann durch Optionen die Regelbesteuerung wählen. Eine Optionsmöglichkeit bietet sich auch im Rahmen der Differenzbesteuerung.

    Zweck der Option ist, die tatsächlich angefallenen Vorsteuern (Vorsteuerabzug) voll abziehen zu können.

    Voraussetzung für eine wirtschaftlich sinnvolle Option ist die Überwälzung der durch die Option geschuldeten Umsatzsteuer.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com