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Präferenzzoll

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vorzugszoll; Zoll auf Einfuhrwaren aus bestimmten Länder, der niedriger ist als der Zoll auf die betreffende Ware bei Importen aus anderen Ländern; Gegenteil: Drittlandszollsatz. Präferenzzölle verstoßen gegen das Prinzip der Meistbegünstigung, werden vom GATT bzw. World Trade Organization (WTO)aber trotzdem z.T. zugelassen. Präferenzzölle ergeben sich zum einen aus bi- oder multilateralen Abkommen. So hat z.B. die Europäische Gemeinschaft (EG) gleich oder ähnlich lautende Abkommen u.a. mit den EFTA-Staaten, Mittelmeeranrainern, Mexiko, Chile und Südafrika geschlossen. Zum anderen gewährt die EU einseitig Entwicklungsländern (den AKP-Staaten) Präferenzen für die Einfuhr deren Waren in die Gemeinschaft.

    Vgl. auch Präferenzabkommen.

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