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Präferenzzoll

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vorzugszoll; Zoll auf die Einfuhr von Waren aus bestimmten Länder, der niedriger ist als der Zoll auf die betreffende Ware bei Importen aus anderen Ländern; Gegenteil: Drittlandszollsatz. Präferenzzölle verstoßen eigentlich gegen das Prinzip der Meistbegünstigung (Most Favoured Nations, MFN), werden vom GATT bzw. World Trade Organization (WTO) aber trotzdem in großem Umfang zugelassen. Präferenzzölle ergeben sich zum einen aus bi- oder multilateralen Abkommen. So hat z.B. die Europäische Union (EU) gleich oder ähnlich lautende Abkommen u.a. mit den EFTA-Staaten (EFTA), Mittelmeeranrainern, Mexiko, Chile, Südafrika und Südkorea geschlossen. Zum anderen gewährt die EU einseitig Entwicklungsländern (den AKP-Staaten) Präferenzen für die Einfuhr deren Waren in die EU.

    Vgl. auch Präferenzabkommen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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