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Protektion

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemeiner Begriff für verschiedene handelspolitische Maßnahmen (tarifäre Handelshemmnisse oder nicht tarifäre Handelshemmnisse), deren Zweck es ist, einzelne Sektoren einer Volkswirtschaft vor Importkonkurrenz zu schützen oder der eigenen Exportwirtschaft Vorteile auf dem internationalen Markt zu verschaffen.

    Vgl. auch Zoll, Handelspolitik, Protektionismus.

    2. Das klassische Instrument ist der Einfuhrzoll,mit dem die Preise für Importprodukte so weit angehoben werden können, dass sie keine Konkurrenz für heimische Produkte mehr darstellen. Im Rahmen mehrerer allg. Zölle jedoch weltweit derart gesenkt worden, dass sie als Handelshemmnis unter Industrieländern kaum noch eine Rolle spielen. Zunehmendes Gewicht haben allerdings Antidumpingzölle, die gezielt als Abwehrmaßnahme auf bestimmte Warenimporte aus einzelnen Ländern erhoben werden. Diese Ausnahmeregel wird verstärkt zur Umgehung allg. Zollregeln missbraucht.

    3. Beim Agrarzoll (der ehemaligen Abschöpfung), wie sie in der EU-Agrarpolitik (GAP) verwendet wird, ist der Inlandspreis fest vorgegeben, und die Einfuhrabgabe wird als Differenz zum Weltmarktpreis berechnet. Dieser variable Zoll kann auch von bes. kostengünstigen Auslandsproduzenten nicht unterlaufen werden, da von ihnen eine entsprechend höhere Abschöpfungsabgabe erhoben wird.

    4. Außerhalb des Agrarbereichs ist mittlerweile das Einfuhrkontingent (Importkontingentierung) zum wichtigsten Instrument aufgerückt. Dabei wird ausländischen Produzenten entweder eine feste Einfuhrmenge oder ein fester Anteil am gesamten Inlandsabsatz vorgegeben. Im Unterschied zum Zoll fließt hier die Differenz zwischen dem Inlandspreis und dem Weltmarktpreis nicht dem Staat des Importlandes zu, sondern entweder den Importeuren oder den ausländischen Produzenten.

    5. Einfuhrkontingente sind nur eines unter vielen Instrumenten aus dem Bereich der nicht tarifären Handelshemmnisse. Daneben sind v.a. die „freiwilligen” Exportselbstbeschränkungen (Voluntary Eyport Restraints) zu nennen, bei denen sich das Exportland in Absprache mit dem Importland verpflichtet, seine Lieferungen auf bestimmte Höchstmengen zu beschränken. Analog dazu werden mit „freiwilligen” Importausweitungsabkommen Mindestmengen für die Importe eines Landes aus einem anderen Land festgelegt. Schließlich können auch technische Normen und Standards dazu missbraucht werden, heimischen Produzenten einen künstlichen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

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