Ausführliche Definition im Online-Lexikon
umgangssprachlich: einen
Wechsel akzeptieren. Bei einem Wechsel unterschreibt der
Bezogene links auf der Vorderseite des Wechsels quer zum Wechseltext. Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Bezogene, bei Fälligkeit die geforderte Wechselsumme zu zahlen.