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Schutzzoll

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einfuhrzoll (Zoll) auf Auslandsgüter (in der EU für Einfuhren aus Staaten außerhalb des Zollgebietes der EU, die eine Zollunion ist) zum Schutz der inländischen Produktion vor ausländischer Konkurrenz.

    Vgl. auch Finanzzoll, Erziehungszoll.

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