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Schutzzoll

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einfuhrzoll (Zoll) auf Auslandsgüter (in der EU für Einfuhren aus Staaten außerhalb des Zollgebietes der EU, die eine Zollunion ist, sog. Drittlandsgüter; innerhalb der EU im Binnenmarkt herrscht freier Warenverkehr) zum Schutz der inländischen Produktion vor ausländischer Konkurrenz.

    Vgl. auch Finanzzoll, Erziehungszoll.

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