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Straßenverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße, v.a. mittels Kraftfahrzeugen.

    Im Personenverkehr unterscheidet man zwischen Individualverkehr und öffentlichem Verkehr, bes. öffentlichem Personennahverkehr (öPNV). Der Straßengüterverkehr (Güterkraftverkehr) wird unterteilt nach gewerblichem und Werkverkehr.

    2. Funktion: Im Personenverkehr bietet der Straßenverkehr ein hohes Maß an Mobilität in Form des motorisierten Individualverkehrs und durch Busverkehre. Im Straßengüterverkehr bestehen Systemvorteile gegenüber anderen Verkehrsträgern durch eine hohe Netzdichte und eine relativ hohe Geschwindigkeit. Die große Auswahl an Verkehrsmitteln und Transportbehältern bewirkt zudem eine hohe Affinität des Straßenverkehrs zu modernen logistischen Konzeptionen der Verkehrswirtschaft.

    3. Problembereiche: Der Straßenverkehr hat sich seit den 1950er-Jahren sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr zum bedeutendsten Verkehrsträger entwickelt. Während dieses Wachstum in der Vergangenheit noch über den Ausbau der Infrastruktur abgefangen werden konnte, hat sich der Widerstand gegen ein weiteres Anwachsen des Straßenverkehrs wegen der damit verbundenen Umweltbelastungen seit Mitte der 1970er-Jahre verstärkt. Öffentlichkeit und Politik suchen deshalb nach Wegen, wie diese Entwicklung durch Förderung anderer, weniger stark mit negativen externen Effekten belasteter Verkehrsträger gebremst bzw. die Mobilität insgesamt verringert werden kann. Bisher sind alle diese Bemühungen (Förderung des kombinierten Verkehrs, Autobahngebühr, Erhöhung der Mineralölsteuer u.a.) wenig erfolgreich gewesen, denn für den Straßenverkehr werden auch weiterhin überproportionale Wachstumsraten prognostiziert. Eine derartige restriktive Politik kann auch gegen die Wirtschaftsentwicklung gerichtet sein, wenn den Nachfragern keine gleichwertigen Substitutionsangebote der anderen Verkehrsträger vorliegen.

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