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Umsatzkostenverfahren

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Kostenrechnung
    3. Jahresabschluss

    Begriff

    Gestaltungsform der Erfolgsrechnung, bei der die Kosten bzw. Aufwendungen der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen (Umsatzkosten) den Umsatzerlösen gegenübergestellt werden. Bei den einzelnen Kosten- bzw. Aufwandsarten müssen die Beträge, die für die Herstellung der Bestandsmehrungen an Halb- und Fertigfabrikaten und selbsterstellten Anlagen verwendet worden sind, ausgegrenzt werden (Nettoverfahren).

    Gegensatz: Gesamtkostenverfahren (Bruttoverfahren).

    Kostenrechnung

    Zweck ist die Ermittlung des „umgesetzten“ Betriebsergebnisses (Umsatzergebnis) unter Ausschaltung derjenigen Faktoren, die Bestimmungsgrößen eines evtl. betriebsfremden oder neutralen Ergebnisses werden könnten.

    Verfahrensschema:

    Jahresabschluss

    1. Anwendung: Im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften ist das Umsatzkostenverfahren im Rahmen der nach der Staffelform aufzustellenden Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 275 I HGB) ebenso zulässig wie das Gesamtkostenverfahren. Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens ergibt sich nach Abzug der Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen von den Umsatzerlösen das Bruttoergebnis vom Umsatz, aus dem sich nach Abzug der Vertriebskosten und der allg. Verwaltungskosten unter Berücksichtigung des Saldos der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge ein „betriebliches Ergebnis“ (anders: Betriebsergebnis in der Kostenrechnung) entwickeln lässt. Zusammen mit dem Finanzergebnis (Saldo aus den Finanzaufwendungen und Finanzerträgen) ergibt sich das „Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“. Unter Berücksichtigung des außerordentlichen Ergebnisses (Saldo aus außerordentlichen Aufwendungen und außerordentlichen Erträgen) sowie nach Abzug der nicht zurechenbaren Ertragsteuern und der nicht zugerechneten sonstigen Steuern wird der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag als Unternehmensergebnis ausgewiesen.

    2. Beurteilung: Eine klare Erfolgsspaltung im betriebswirtschaftlichen Sinn bietet das Umsatzkostenverfahren nicht, da weder eine Trennung nach betrieblichen und betriebsfremden, einmaligen und regelmäßigen, periodeneigenen und periodenfremden Aufwendungen und Erträgen noch nach Produktarten möglich ist. Dennoch gewinnt das Umsatzkostenverfahren im Zuge der Internationalisierung des Rechnungswesens zunehmend an Bedeutung. Zur Aussagefähigkeit vgl. Bilanzanalyse.

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