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Wirtschaftsförderinstitute

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Institutionen, die Aufgaben der Wirtschaftsförderung wahrnehmen. Wirtschaftsförderinstitute sind i.d.R. nicht erwerbswirtschaftlich orientiert. Sie handeln überwiegend in öffentlichem Auftrag, teils auch als Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. Im letzteren Fall ist Gemeinnützigkeit charakteristisches Merkmal.

    2. Organisationsformen: a) Als Teil der öffentlichen Verwaltung, z.B. kommunale Wirtschaftsförderungsgesellschaften (teils auch in privater Rechtsform der GmbH, aber in öffentlichem Besitz).

    b) Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts, häufig mit der Ausübung von Bankgeschäften betraut, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Landesaufbaubanken, Landesentwicklungsgesellschaften (die beiden letzten u.U. auch privatrechtlich organisiert).

    c) Privatrechtliche Unternehmen, häufig mit Beteiligung von z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, ggf. aber auch der öffentlichen Hand.

    3. Aktivitäten: a) Unternehmensberatung.

    b) Standortmarketing (kommunale Wirtschaftsförderung).

    c) Investitionsförderung.

    d) Vermittlung oder Bereitstellung von Kapitalbeteiligungen (Kapitalbeteiligungsgesellschaften).

    e) Übernahme von Bürgschaften zugunsten bestimmter Unternehmen (Bürgschaftsbanken).

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