Wirtschaftsförderungsgesellschaften
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
v.a. auf der Ebene von Städten und Gemeinden, Gemeindeverbänden (Landkreisen) oder Bundesländern tätige Gesellschaften, die, häufig in privater Rechtsform, aber in öffentlichem Auftrag, Aufgaben der Wirtschaftsförderung wahrnehmen.
Vgl. auch Wirtschaftsförderinstitute.
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