kommunale Wirtschaftsförderung
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1. Begriff: Maßnahmen der Wirtschaftsförderung, die auf kommunaler Ebene selbstständig und eigenverantwortlich, auch im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit, durchgeführt werden.
2. Ziele sind die Erhaltung oder Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft, die Verbesserung des Arbeitsplatzangebots, ggf. auch die Verbesserung der örtlichen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
3. Die für die Praxis wichtigsten Formen können als Bestandspflege sowie als Ansiedlungspolitik (Standortmarketing) bezeichnet werden.
4. Instrumente der kommunalen Wirtschaftsförderung sind in erster Linie im Bereich der Infrastruktur zu sehen: Verbesserung örtlicher Verkehrswege, Bauleitplanung und Bebauungsordnung sowie die Ausweisung von Gewerbeflächen. V.a. zur Ansiedlung neuer Gewerbe können günstige Standortvoraussetzungen durch Unterstützung der Einrichtung von Gewerbeparks oder Gründerzentren geschaffen werden. Hierbei stellt eine Kommune Gewerbeflächen zur Verfügung, ggf. auch Immobilien, die ansiedlungswilligen Unternehmen zum Kauf oder zur Miete angeboten werden. In gewissen Grenzen (Prinzip sparsamer Haushaltswirtschaft) können durch die Gestaltung der Mietkonditionen sowie der Kaufpreise zusätzliche Anreize gesetzt werden. Die Möglichkeiten zur finanziellen Förderung von Unternehmen sind auf kommunaler Ebene allerdings durch die Grundsätze der kommunalen Finanzverfassung und des Haushaltsrechts beschränkt. Diese schließen z.B. eine direkte Subventionierung normalerweise aus. Auch die Gewährung von Bürgschaften, ein auf Bundes- oder Landesebene verbreitetes Instrument der Wirtschaftsförderung, ist für die kommunale Wirtschaftsförderung nur begrenzt einsetzbar (nur für Unternehmen, die Leistungen im öffentlichen Auftrag erbringen). Die Abgabenpolitik (bes. die Gewerbesteuer) kann unternehmerische Standortentscheidungen ebenfalls beeinflussen.