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Zoll

Definition: Was ist "Zoll"?

Zölle sind Abgaben, die beim unmittelbaren Eingang von Waren in den Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) oder beim Verlassen des Wirtschaftskreislaufs (Ausfuhrzoll) erhoben werden.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zölle sind Abgaben die beim unmittelbaren Eingang von Waren in den Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) oder beim Verlassen des Wirtschaftskreislaufs (Ausfuhrzoll) erhoben werden. Vereinzelt werden auch Durchfuhrzölle erhoben, die allein an das Passieren einer Zollstelle oder eines Wirtschaftsgebietes anknüpfen. Ganz überwiegend werden heute Einfuhrzölle erhoben. Sie entstehen nicht bereits mit dem körperlichen Verbringen von Waren ins Zollgebiet, sondern erst dann, wenn die Waren ordnungsgemäß etwa durch Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, unmittelbar am Wirtschaftsleben teilnehmen oder vorschriftswidrig in den Wirtschaftskreislauf gelangen, etwa durch Einfuhrschmuggel oder Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung. Zölle sind tarifäre Handelshemmnis (engl. tariff), da sie den freien Warenverkehr behindern. Zölle sind nach der Abgabenordnung Steuern, aber nicht zu verwechseln mit der bei Entstehung von Einfuhrzöllen fast immer zugleich entstehenden Einfuhrumsatzsteuer. Sie entspricht der Umsatzsteuer im Inland.

    2. Arten: Es gibt entsprechend der Zielrichtung und des Zweckes von Zöllen verschiedene Arten: Fiskal- oder Finanzzölle dienen der Einnahmeerzielung. Schutzzölle sollen den heimischen Markt vor ausländischer Konkurrenz oder bei Ausfuhrzöllen vor Warenabfluss schützen. Antidumpingzölle reagieren auf Subventionierung von Waren aus Drittländern.

    3. Berechnungspezifische Zölle, Gleitzölle und Wertzölle. Ein Wertzoll bemisst sich in einem bestimmten Prozentsatz des Zollwertes (Ad-valorem-Zoll, auch: proportionaler Zoll), ein spezifischer Zoll (auch Stückzoll oder Gewichtszoll) bemisst sich pro quantifizierbarer Einheit (z.B. Gewicht, Volumen, Länge, Alkoholanteil). Als Variante gibt es gemischte Zölle (den Gleitzoll), die Wertzölle und spezifische Zölle kombiniert.

    4. Aufkommen (Deutschland): 4,6 Mrd. Euro (2011), 4,4 Mrd. Euro (2010), 3,67 Mrd. Euro (2009), 4.002 Mio. Euro (2008), 3.983 Mio. Euro (2007), 3.880 Mio. Euro (2006), 3.378 Mio. Euro (2005), 3.059 Mio. Euro (2004), 2.877 Mio. Euro (2003), 2.896,2 Mio. Euro (2002), 3.191,2 Mio. Euro (2001), 3.394 Mio. Euro (2000), 3.639,1 Mio. Euro (1995), 3.670,3 Mio. Euro (1990), 2.767 Mio. Euro (1985), 2.353 Mio. Euro (1980), 1.663 Mio. Euro (1975), 1.468 Mio. Euro (1970), 1.294 Mio. Euro (1965), 1.345 Mio. Euro (1960), 916 Mio. Euro (1955), 315 Mio. Euro (1950).

    5. Europäische Union: Innerhalb der EU werden keine Zölle mehr erhoben. Die Mitgliedsstaaten bilden eine Zollunion. Seit 1968 werden Zölle gegenüber Drittländern nach dem Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT) erhoben. Die Zölle stehen als traditionelle Eigenmittel der EU zu (EU-Haushalt), dem erhebenden Mitgliedsstaat stehen allerdings 25 Prozent des Erhebungsbetrags als sog. Verwaltungskostenpauschale zu.

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