Großspende
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Eine Großspende ist eine für die bedachte gemeinwohlorientierte Organisation überdurchschnittlich hohe Spende. Sie rechtfertigt höheren personellen und finanziellen Aufwand in Form persönlicher Betreuung des Großspenders. Ein Spender wird zu einem Großspender, wenn seine Jahresspendensumme einen von der gemeinwohlorientierten Organisation individuell festgelegten Schwellenwert überschreitet. Die individuelle Festlegung des Schwellenwertes ist insbesondere von den vorhandenen Betreuungskapazitäten innerhalb der gemeinwohlorientierten Organisation abhängig (Faustformel: Ein Großspendenbetreuer kann ca. 100 Großspender betreuen). Der Nutzen liegt insbesondere in der persönlichen und individuellen Betreuung.
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7. Aufl., Wiesbaden, 2018, S. S. 69-96, S. 170-175