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Kontaktsperre
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im Rahmen der COVID-19-Pandemie und der Corona-Krise in Deutschland von den Bundesländern im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung verhängte verwaltungsrechtliche Maßnahme zur Verlangsamung der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und der Erkrankung mit COVID-19. Kontaktsperren beschränken die Anzahl der Kontakte von Menschen zu Hause und in der Öffentlichkeit und dürfen in der COVID-19-Pandemie nach § 28a Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz durch die Bundesländer im Rahmen von Corona-Schutzverordnungen angeordnet werden.
Vgl. Corona-Virus, Pandemiebekämpfung, COVID-19-Pandemie, Pandemie, Pandemiewellen, Virus (Biologie), Virus-Erkrankung.
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