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Finanztheorie
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1. Begriff: Theoretisch-analytische (modellmäßige) Grundlage der Finanzwissenschaft im Hinblick auf ihr methodisches Vorgehen bei der Analyse von Umfang, Struktur und Inzidenz des öffentlichen Haushalts sowie auf die Verknüpfung der Budgettheorie mit den gesamtwirtschaftlichen Grundproblemen der Stabilisierung (von Preisniveau und Beschäftigung), der Allokation (von knappen Gütern und Produktionsfaktoren samt den Wettbewerbs- und Wachstumskräften) und der Distribution (von Einkommen und Vermögen).
Die Finanztheorie berücksichtigt namentlich in ihrer Ausprägung als Budgettheorie, dass die öffentliche Finanzwirtschaft in den volkswirtschaftlichen Kreislauf eingebettet ist und kraft ihrer Anbieter- und Nachfragerpotenz an den Güter- und Faktormärkten (Anbieter von Arbeitsstellen, entgeltlichen Leistungen, Wertpapieren; Nachfrager von Kapital, Gütern und Diensten) das marktwirtschaftliche System zu einer „gemischten” Wirtschaft macht (Wirtschaftsordnung). Die Finanztheorie berücksichtigt ferner, dass die öffentliche Finanzwirtschaft als Gewährleister der Versorgung an öffentlichen Gütern sowie als Hoheitsträger von Besteuerungsakten und Transfer- und Subventionszahlungen das politische System prägt.
2. Methodik: a) Allgemein: Die Finanztheorie geht bei ihren Analysen der Wirkungsmöglichkeiten und Wirkungsweisen staatswirtschaftlicher Maßnahmen und Einrichtungen teils von normativen (z.B. wohlfahrtstheoretischen), teils von positiven Frageansätzen aus.
b) Differenzialanalyse: Auf unterschiedliche Akzeptanz stoßen finanztheoretische Methoden, wenn sie Wirkungsanalysen mithilfe der Differenzialanalyse durchführen. Oft wird dieser Ansatz mit Blick auf die Realitätsferne solcher Ergebnisse als zu eng kritisiert.
c) Individualistische Ausprägung der Finanztheorie: Die Finanztheorie ist individualistisch orientiert, wenngleich über das Angebot an öffentlichen Gütern wie auch über die zwangsweise Finanzierung dieses Angebots qua Steuern kollektiv entschieden wird. In ihrem grundlegenden Konzept geht die Finanztheorie davon aus, dass die ökonomischen Pläne und Handlungen auf Entscheidungen Einzelner (normativer und methodologischer Individualismus) beruhen und dass alle Austauschvorgänge von Faktoren und Gütern über Märkte geschehen. Erst wenn sich die Koordination der individuellen Einzelpläne über den Markt als unvollkommen oder als unmöglich erweist, wird auf die Koordination der Individualpläne in Kollektiven, bes. im Staat, zurückgegriffen.
3. Teilbereiche:
(1) Theorie der öffentlichen Güter;
(2) Budgettheorie;
(3) Ausgabentheorie;
(4) Einnahmentheorie;
(5) Theorie der Staatsschulden. (6.) Ökonomische Theorie der Politik (A. Downs) und der Bürokratie (Niskanen; Buchanan)– Vgl. auch Finanzpolitik.
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