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Erwerbstätige
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erwerbstätige sind Personen, die einer oder mehreren auf wirtschaftlichen Erwerb gerichteten Tätigkeiten nachgehen, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird oder nicht. Personen, die mehreren Erwerbstätigkeiten gleichzeitig nachgehen, werden nur einmal mit ihrer jeweiligen Haupterwerbstätigkeit erfasst (Personenkonzept). Zu den Erwerbstätigen zählen neben den sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnten Beschäftigten Beamte, Selbständige (einschließlich Mithelfende) sowie Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten (Mehraufwandsvariante; Arbeitsverhältnis rechtlich eigener Art). Nicht zu den Erwerbstätigen rechnen Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben. Die Definition der Erwerbstätigen beruht auf den Vorgaben der International Labour Organization (ILO).
Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland wird im Rahmen der Erwerbstätigenrechnung erhoben und entstammt einer Vielzahl von erwerbsstatistischen Quellen. Hierzu zählen die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, die Personalstandsstatistik über das Personal im öffentlichen Dienst, Statistiken mit unterschiedlicher Periodizität für einzelne Wirtschaftsbereiche , die Ergebnisse des Mikrozensus und weitere Meldungen einzelner Institutionen. Abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck wird die Zahl der Erwerbstätigen sowohl nach dem Inländerkonzept (einschließlich der Auspendler, ohne die Einpendler) als auch nach dem Inlandskonzept (einschließlich der Einpendler, ohne die Auspendler) ausgewiesen. Unterschiede ergeben sich aus dem Pendlersaldo. Die Veröffentlichung monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher durchschnittlicher Erwerbstätigenzahlen erfolgt durch das Statistische Bundesamt. Die Veröffentlichung der geschätzten monatlichen gesamtwirtschaftlichen Werte (mit einem Monat Verzögerung zum Berichtsmonat ) erfolgt gemeinsam mit der Zahl der Erwerbslosen und der Erwerbslosenquoten.
Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland wird im Rahmen der Erwerbstätigenrechnung erhoben und entstammt einer Vielzahl von erwerbsstatistischen Quellen. Hierzu zählen die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten, die Personalstandsstatistik über das Personal im öffentlichen Dienst, Statistiken mit unterschiedlicher Periodizität für einzelne Wirtschaftsbereiche , die Ergebnisse des Mikrozensus und weitere Meldungen einzelner Institutionen. Abhängig vom jeweiligen Verwendungszweck wird die Zahl der Erwerbstätigen sowohl nach dem Inländerkonzept (einschließlich der Auspendler, ohne die Einpendler) als auch nach dem Inlandskonzept (einschließlich der Einpendler, ohne die Auspendler) ausgewiesen. Unterschiede ergeben sich aus dem Pendlersaldo. Die Veröffentlichung monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher durchschnittlicher Erwerbstätigenzahlen erfolgt durch das Statistische Bundesamt. Die Veröffentlichung der geschätzten monatlichen gesamtwirtschaftlichen Werte (mit einem Monat Verzögerung zum Berichtsmonat ) erfolgt gemeinsam mit der Zahl der Erwerbslosen und der Erwerbslosenquoten.
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