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Gut
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1. Begriff: materielles oder immaterielles Mittel zur Befriedigung von menschlichen Bedürfnissen; insofern vermag es Nutzen zu stiften. 2. Arten: Im Gegensatz zu freien Gütern unterliegen ökonomische bzw. wirtschaftliche Güter der Knappheit. Nur letztere sind Gegenstand des wirtschaftenden Handelns von Menschen, wie es die Mikroökonomik untersucht. Unterliegt ein Gut nicht dem Ausschlussprinzip und zudem der Nichtrivalität des Konsums, so wird auch von einem (geborenen) öffentlichen Gut gesprochen. Im Gegensatz dazu sind beim privaten Gut die Eigentumsrechte einem Besitzer genau zugeordnet. Bei den meritorischen Gütern handelt es sich grundsätzlich um private Güter, bei denen aber auf eine Anwendung des Ausschlussprinzips aus gesellschaftlichen Gründen verzichtet wird, z.B. wegen sozialer Aspekte oder beim Vorliegen externer Effekte nach R. Musgrave. Zur direkten Bedürfnisbefriedigung sind nur Konsumgüter in der Lage, während die Gütereigenschaft der Kapitalgüter bzw. Produktionsgüter über den Produktionsprozess abgeleitet ist. Kurzlebige Konsumgüter sind Gebrauchsgüter wie z.B. Nahrungsmittel. Liegen kurzfristige Produktionsgüter vor, dann handelt es sich um Werkstoffe (Rohstoffe, Hilfsstoffe und Betriebsstoffe). Langlebige Konsumgüter, wie privat genutzte Pkw, sind ebenso wie langlebige Produktionsgüter (Betriebsmittel) über einen längeren Zeitraum nutzbar. Der wirtschaftliche Wert eines knappen Gutes ist eine Größe, die von den subjektiven Bedürfnissen der wirtschaftenden Menschen bestimmt wird. Neben dieser subjektiven Wertlehre (Neoklassik; Grenznutzenschule) gibt es die objektive Arbeitswertlehre. Letztgenannte bemisst den Wert eines Gutes in Abhängigkeit der zur Produktion notwendigen Arbeitskraft.
Vgl. auch Erfahrungsgut, Vertrauensgut, Suchgut, Individualgut, inferiores Gut, superiores Gut, heterogene Güter, homogene Güter, arbeitsintensives Gut, kapitalintensives Gut, Dienstleistungen, meritorisches Gut, Produktivgut.
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