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Eurosystem

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Eurosystem besteht aus der EZB und den derzeit 16 nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro in der dritten Stufe der WWU eingeführt haben. Die nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten, die noch nicht dem Euro-Währungsgebiet beigetreten sind, zählen zwar zum ESZB, aber nicht zum Eurosystem. Das Eurosystem nimmt die Hoheitsrechte im Bereich der Geld- und Währungspolitik für die Mitgliedsstaaten der Währungsunion wahr. Vorrangiges Ziel des Eurosystems ist die Gewährleistung der Preisstabilität. Hauptaufgaben des Eurosystems sind die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der Gemeinschaft, die Durchführung der gemeinschaftlichen Devisenmarkttransaktionen sowie die Haltung und Verwaltung der Währungsreserven. Daneben soll es den reibungslosen Zahlungsverkehr fördern und eine Reihe von Beratungs- und Informationsfunktionen wahrnehmen. In seinen geldpolitischen Entscheidungen ist das Eurosystem grundsätzlich unabhängig von sonstigen Trägern der Wirtschaftspolitik auf nationaler wie auch Gemeinschaftsebene (Unabhängigkeit der Zentralbank).

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