Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Leistungsstörungen vom 28.02.2013 - 15:07
- Revision von Leistungsstörungen vom 06.12.2018 - 11:00
- Revision von Leistungsstörungen vom 15.05.2018 - 14:16
- Revision von Leistungsstörungen vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Leistungsstörungen vom 19.02.2018 - 14:05
- Revision von Leistungsstörungen vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Leistungsstörungen vom 28.02.2013 - 15:07
- Revision von Leistungsstörungen vom 27.08.2009 - 08:52
- Revision von Leistungsstörungen vom 15.05.2008 - 13:49
Leistungsstörungen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Umstände, welche nach der Terminologie der Schuldrechtsreform die Leistung innerhalb eines Schuldverhältnisses hindern oder beeinträchtigen. Leistungsstörungen bestehen in
(1) Nichtleistung (Leistungsverzögerung inkl. Schuldnerverzug, Unmöglichkeit),
(2) Annahmeverzug,
(3) Schlechtleistung.
Anders: Verletzung einer Schutzpflicht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon