Nullsatz
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuersatz in Höhe von Null Prozent für bestimmte, an sich einer Steuer unterliegende Waren. Die Festlegung eines Nullsatzes dient im Gegensatz zur Steuerbefreiung dazu, die Anwendbarkeit der übrigen steuerlichen Vorschriften formeller (Nachweispflichten, Steuerüberwachung) oder materieller Art (z.B. Vorsteuerabzugsrecht) sicherzustellen.
Beispiele:
(1) Umsatzsteuer: Nullsatz für verschiedene Waren des täglichen Bedarfs z.B. in Großbritannien;
(2) Verbrauchsteuern: Nullsatz bei der Weinsteuer in Deutschland für alle steuerpflichtigen Waren mit Ausnahme von Schaumwein (Weinsteuer, Schaumweinsteuer).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Societas Europaea (SE)
Umsatz
Verschmelzung
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
Nullsatz
ausgehend
eingehend
Nullsatz
ausgehend