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Markteintrittsschranken
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Marktzutrittsschranken; Nachteile eines neu auf einen Markt eintretenden Unternehmens gegenüber den auf diesem Markt befindlichen Anbietern.
Formen:
(1) Absolute Kostenvorteile z.B. aufgrund eines Know-how-Vorsprungs;
(2) Betriebsgrößenvorteile (je größer, desto größer der Marktanteil) aufgrund der Nutzung von Skalenerträgen;
(3) Produktdifferenzierungsvorteile u.U. aufgrund von Konsumentenpräferenzen für eingeführte Produkte (Markentreue, Markenkenntnis).
Strategien zur Überwindung von Markteintrittsschranken: Markteintrittsstrategien.
Wettbewerbsrecht: Durch ein Unternehmen oder Unternehmenszusammenschluss entstandene Schranken des Markteintritts in rechtlicher oder tatsächlicher Art sind bei der Prüfung der Marktbeherrschung (Marktmacht) zu berücksichtigen.
Vgl. auch Marktaustrittsschranken, potenzieller Wettbewerb, wirksamer Wettbewerb.
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