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Präferenzzoll
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vorzugszoll; Zoll auf Einfuhrwaren aus bestimmten Länder, der niedriger ist als der Zoll auf die betreffende Ware bei Importen aus anderen Ländern; Gegenteil: Drittlandszollsatz. Präferenzzölle verstoßen eigentlich gegen das Prinzip der Meistbegünstigung, werden vom GATT bzw. World Trade Organization (WTO) aber trotzdem in großem Umfang zugelassen. Präferenzzölle ergeben sich zum einen aus bi- oder multilateralen Abkommen. So hat z.B. die Europäische Union (EU) gleich oder ähnlich lautende Abkommen u.a. mit den EFTA-Staaten (EFTA), Mittelmeeranrainern, Mexiko, Chile, Südafrika und Südkorea geschlossen. Zum anderen gewährt die EU einseitig Entwicklungsländern (den AKP-Staaten) Präferenzen für die Einfuhr deren Waren in die EU.
Vgl. auch Präferenzabkommen.
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